Liebe Mitglieder, liebe Nutzer der Tennishalle,
wie Euch allen bekannt ist, wurde am 28.10.2020 ein umfassender Bund-Länder-Beschluss zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gefasst. Mit Beschluss vom 01. November 2020 hat nun die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert.
Die Bemühungen der Tennisverbände auf verschiedenster Ebene waren erfolgreich. Wir freuen uns, dass wir auch im November weiterhin Tennis spielen dürfen. Zwar müssen wir gewisse Einschränkungen hinnehmen, aber das Tennisspielen ist grundsätzlich nach wie vor gestattet. Was der gefasste Beschluss für den Tennissport für uns genau bedeutet habe ich nachfolgend für uns zusammengefasst. Die gefassten Beschlüsse haben ab sofort Gültigkeit.
- Tennishalle
Die Tennishalle bleibt offen, da der Tennissport lt. Verordnung zu den Individualsportarten gehört, die alleine oder zu zweit betrieben werden können. Es ist uns somit erlaubt, zu zweit oder mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand Tennis zu spielen. Es liegt ein Hygienekonzept seitens des TCW vor und ich bitte alle die Regeln zwingend einzuhalten werden. Auf Basis der Verordnung werden wir die Umkleiden offen um allen Nutzern die Chance zu geben die Schuhe zu wechseln und warme Kleidung anzuziehen.
Das Duschen ist ausdrücklich verboten ! Wir bitten alle darum, die Halle zügig nach dem Spiel zu verlassen.
Es gelten ab sofort folgende Regeln:
- Abstand halten
- Maskenpflicht im Vorraum und den Umkleiden
- Max. 2 Personen pro Platz oder Angehörige auseinem Hausstand
- Max. 4 Personen in den Umkleiden
- Die Duschen sind geschlossen
- Vereinsgastronomie
Für die Vereinsgastronomie gilt dieselbe Regelung wie für alle gastronomischen Betriebe in Baden-Württemberg. Jegliche Gastronomie in den Clubhäusern oder Vereinslokalen ist nicht gestattet. Veranstaltungen in den Clubhäusern wie Familienfeiern, Besprechungen, Stammtische oder Feierlichkeiten sind untersagt.
- Spielbetrieb
Es darf zu zweit oder mit mehreren Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden. Doppel sind nicht erlaubt.
- Trainingsbetrieb
Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt. Gruppentraining ist nicht erlaubt, ebenso die Aufteilung eines Tennisplatzes (z.B. beim Kleinfeldtraining) in mehrere Plätze, um dort gleichzeitig mehrere Kinder zu trainieren. Bitte sprecht Euch direkt mit Euren Trainern über die Details ab. Sie sind auf Eure Fragen vorbereitet.
Ich bin sehr erfreut über diese Vorgehensweise und wünsche allen tolle Matches. Genießt die Freiheiten, die uns der Tennissport bietet.
Danke und liebe Grüße
Euer Karlheinz (Charly) Binder